AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AgileLAB GmbH

I. Geltungsbereich

1.
Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend Genioworks AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der AgileLAB GmbH (nachfolgend AgileLAB). Die AgileLAB GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, andere Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn die AgileLAB auf andere Bestimmungen des Kunden hingewiesen wurde.

2.
Sämtliche Leistungen werden von der AgileLAB auf der Grundlage dieser AgileLAB AGB erbracht. Diese AgileLAB AGB geltend als Rahmenbedingungen auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass dies gesondert vereinbart werden muss.

II. Besondere Vereinbarungen

Sofern besondere vertragliche Absprachen zwischen der AgileLAB und dem Kunden, bestehen, so gehen die individuellen Vereinbarungen der AgileLAB AGBs voraus.

III. Vertragsabschluss, Liefertermine

1.
Das Angebot auf der Webseite der AgileLAB eröffnet dem Kunden lediglich die Möglichkeit, ein verbindliches Angebot für ein bestimmtes Produkt/Dienstleistung durch Eingabe seiner Daten in die Eingabemaske und Absenden seiner Daten abzugeben. Erst mit der Auftragsbestätigung der AgileLAB kommt der Vertrag zustande.

2.
Sofern die AgileLAB ihrerseits dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreitet, kann der Kunde dieses Angebot nur innerhalb einer Frist von 20 Werktagen ab Zusendung des Angebots durch Rücksendung einer unterzeichneten Angebotsbestätigung annehmen. Maßgeblich ist der Zugang bei der AgileLAB. Geht der AgileLAB die unterzeichnete Angebotsbestätigung erst nach Ablauf von 20 Tagen ab Zusendung des Angebots an den Kunden zu, gilt die verspätete Annahme als neues Angebot und bedarf der Annahme durch die AgileLAB

3.
Liefertermine der AgileLAB sind nur verbindlich, wenn dies im Einzelfall schriftlich und ausdrücklich vereinbart wurde.

IV. Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.
Der im Angebot angegebene Preis ist bindend. Wenn der Preis im Angebot nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, gelten die in der zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes gültigen Preise der AgileLAB-Preisliste als vereinbart.

2.
Soweit nicht ausdrücklich im Angebot anders angegeben, verstehen sich die vereinbarten Preise als Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

a.
Die Vergütung ist bei Kauf einer Einmalleistung oder Ware in Voraus zu zahlen. Bei Laufzeitverträgen (Dienstleistungen, Miete, etc.) ist die Vergütung monatlich im Voraus zu zahlen.

b.
Bei Vertragsbeginn während des laufenden Monats ist die Vergütung für den Rest des Kalendermonats anteilig zu zahlen, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung der jeweiligen Leistung durch die AgileLAB. Für den Zeitpunkt der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto der AgileLAB maßgeblich. Ist eine Vergütung für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet. Sonstige Vergütungen sind nach Erbringung der jeweiligen Leistung zu zahlen.

3.
Sofern kein Lastschrifteinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der AgileLAB gutschrieben werden.

4.
Die Versendung einer Lieferung erfolgt erst nach Gutschrift der vom Kunden zu zahlenden Vergütung auf dem Konto der AgileLAB oder gegen Zahlung per Nachnahme.

5.
Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde den Schaden, den die AgileLAB hierdurch erleidet, zu erstatten, dies in Höhe einer Pauschale von 10,00 EUR – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten.

6.
Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen zu.

7.
Änderungen seiner Anschrift, seines Namens, seiner Rechtsform und/oder seiner Bankverbindung hat der Kunde der AgileLAB unverzüglich mitzuteilen.

V. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der AgileLAB.

VI. Verzug

1.
Während eines Zahlungsverzuges des Kunden ist die AgileLAB berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der AgileLAB vorbehalten.

2.
Die AgileLAB kommt erst dann in Verzug, wenn sie auf eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht leistet. Die AgileLAB schuldet keine Fälligkeitszinsen gem. § 353 Satz 1 HGB.

VII. Haftung

Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers, der Gesundheit, sowie der Haftung für sonstige Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von AgileLAB , Ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet AgileLAB nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

VIII. Höhere Gewalt

1.
AgileLAB ist von der Verpflichtung zur Leistung jeglicher Haftung befreit, soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. Die AgileLAB wird den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

2.
Kann AgileLAB in Folge höherer Gewalt für mehr als zwei aufeinander folgende Monate keine Leistung erbringen, können beide Parteien das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

3.
Als Umstände höherer Gewalt geltend zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, sonstige Naturkatastrophen, Wassereinbrüche, Stromausfälle, Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen sowie sonstige von der AgileLAB nicht zu vertretende Umstände.

IX. Mängelansprüche

1.
Für Verbraucher gilt bei Kaufverträgen die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware. Für Dienstleistungsverträge gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Fertigstellung der Dienste, bei Werkverträgen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme.

2.
Ist der Kunde Unternehmer, d.h. handelt der Kunde bei seiner Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, verjähren Mängelansprüche innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der Ware (Kaufvertrag), nach Fertigstellung der Leistungen (Dienstleistungsvertrag), nach Abnahme (Werkvertrag). Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von AgileLAB oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der AgileLAB beruhen.

3.
Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

X. Vertragslaufzeit, Kündigung

1.
Die Vertragslaufzeit und die ordentlichen Kündigungsrechte ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen dem Kunden und AgileLAB.

2.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sich der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden monatlich zu leistenden Zahlungen oder einer Summe, die solchen zwei monatlich zu leistenden Zahlungen entspricht, oder, bei einer nur einmaligen Vergütung, in Zahlungsverzug mit der vollständigen Vergütung befindet. Ein wichtiger Grund liegt ebenso vor, wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird; oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet; oder wenn Ansprüche der anderen Partei gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird.

3.
Vor der außerordentlichen Kündigung ist die vertragsbrüchige Partei abzumahnen und ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb von 20 Kalendertagen nach Erhalt der Abmahnung die den wichtigen Grund begründeten Missstände zu beheben. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn die vertragsbrüchige Partei die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigt.

4.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform

XI. Mitwirkung, Stornierung

1.
Sofern zur Erfüllung des Vertrags durch die AgileLAB die Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, hat der Kunde die entsprechenden Handlungen rechtzeitig zu bewirken. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Anwenderdaten, sowie für die Erledigung kundenseitig durchzuführender Vorarbeiten.

2.
Bei nicht rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden oder im Falle der Verweigerung der vertragsgemäß vereinbarten Leistungen kann die AgileLAB nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist die weitere Vertragserfüllung ablehnen und den anteiligen Preis für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen. Ist die Verzögerung zu den Kunden schuldhaft erfolgt, kann die AgileLAB darüber hinaus Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die AgileLAB kann ohne Nachweis eines konkreten Schadens als pauschalisierten Schadenersatz den Preis für die bereits erbrachten Leistungen zzgl. 20 % des Preises für die nicht abgenommenen Leistungen verlangen.

XII. Geheimhaltung

1.
Die Parteien verpflichten sich, allen ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden und bekannt werdenden vertraulichen Informationen, insbesondere Software, Unterlagen und sonstigen Informationen, die rechtlich geschützt sind, oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, Es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt.

2.
AgileLAB ist berechtigt, die vom Kunden erlangten vertraulichen Informationen Mitarbeitern oder sonstigen Dritten zugänglich zu machen, wenn sie zur Ausübung der gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen benötigt werden. AgileLAB ist insoweit berechtigt, Subunternehmer mit der Ausführung der dem Kunden geschuldeten Arbeiten zu beauftragen, in diesem Fall sind diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der vertraulichen Informationen zu belehren.

XIII. Schlussbestimmungen

1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der AgileLAB der Sitz von AgileLAB.

3.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkt in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte, treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Ergänzende Bestimmungen für Fortbildungsveranstaltungen

1.
Für Fortbildungsveranstaltungen gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.

2.
AgileLAB stellt auf einer eigenen oder fremden Webseite (oder in einem vergleichbaren Online-Medium) eine Eingabemaske bereit, mittels derer der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot abgeben kann, um sich zu einer Fortbildungsveranstaltung anzumelden. Der Vertragsschluss erfolgt anschließend, indem AgileLAB mit einer Anmeldebestätigung per E-Mail oder sonst in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) die Annahme des Vertragsangebots erklärt und eine Rechnung (oder sonstige Zahlungsaufforderung) übersendet.

3.
Mit Vertragsschluss ist die vereinbarte Vergütung für die gebuchte Fortbildungsveranstaltung sofort fällig. Zahlt der Kunde die vereinbarte Vergütung nicht spätestens 7 Kalendertage vor dem Datum des Beginns der Fortbildungsveranstaltung, steht AgileLAB das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten; für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es auf den Geldeingang bei AgileLAB an.
Erfolgt der Vertragsschluss erst 10 Kalendertage oder weniger vor dem Datum des Beginns der Fortbildungsveranstaltung, muss die sofort fällige Vergütung spätestens bei Beginn der Fortbildungsveranstaltung gezahlt sein; für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es auf den Geldeingang bei AgileLAB an; ansonsten steht AgileLAB das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten.

4.
AgileLAB steht das Recht zu, spätestens 7 Kalendertage vor dem Datum des Beginns der Fortbildungsveranstaltung von dem Vertrag ohne Rücktrittsgrund zurück zu treten. Hiervon wird AgileLAB aber nur im Ausnahmefall Gebrauch machen (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder kurzfristig erforderlichen und nicht mehr fristgerecht umsetzbaren Änderungen).
Darüber hinaus steht AgileLAB das Recht zu, auch weniger als 7 Kalendertage vor dem Datum des Beginns der Fortbildungsveranstaltung von dem Vertrag zurück zu treten, wenn eine nicht schuldhafte Verhinderung oder Krankheit des Dozenten vorliegt. In diesem Fall wird sich AgileLAB allerdings bemühen, einen adäquaten Ersatzdozenten zu stellen.
Muss die Fortbildungsveranstaltung abgesagt werden, so werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

5.
Die vertraglich geschuldeten Leistungen der gebuchten Fortbildungsveranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. AgileLAB behält sich allerdings einen Austausch des Dozenten, unwesentliche Änderungen des Ablaufs der Fortbildungsveranstaltung oder eine zumutbare Änderung des Veranstaltungsorts vor.
Der jeweilige Dozent gewährt eigenverantwortlich die fachliche Richtigkeit der Inhalte der Fortbildungsveranstaltungen und gegebenenfalls zur Verfügung gestellter Unterlagen. AgileLAB haftet nur dann für fachliche Fehler, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von AgileLAB bzw. eines Erfüllungsgehilfen vorliegt.
Die Inhalte der Fortbildungsveranstaltungen und gegebenenfalls zur Verfügung gestellter Unterlagen darf der Kunde weder vollständig noch auszugsweise ohne Einwilligung von AgileLAB vervielfältigen.
Soweit der Kunde eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat erhalten soll, ist die Erteilung der Teilnahmebescheinigung oder des Zertifikats davon abhängig, dass der Kunde die vereinbarte Vergütung zuvor vollständig gezahlt hat.

AgileLAB GmbH
Karlheinz-Stockhausen-Straße 30,
50171 Kerpen

vertr. durch den Geschäfsführer Frau Nastassia Krupiankova

Tel: +49 176 49446954